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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ONTRONIX gelten für alle Waren und Dienstleistungen, wenn sie der Kunde ausdrücklich oder stillschweigend anerkennt. Vom Kunden vorformulierte Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, sind nur gültig, wenn sie ONTRONIX sie vorgängig ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat.

Sämtliche Änderungen dieser AGB sind erst nach schriftlicher Bestätigung der ONTRONIX wirksam. Für Bedingungen, die nicht durch diese AGB geregelt sind, gilt das Schweizerische Obligationenrecht.


2. Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen kommt mit Empfang und Akzeptanz der schriftlichen Bestätigung der ONTRONIX zustande, dies auch stillschweigend, oder durch Lieferung und Annahme durch den Kunden zu Stande.

Angebote von ONTRONIX ohne Gültigkeitsdauer (Annahmefrist) sind unverbindlich. Prospekte, Kataloge, Internetseite sowie Angaben in technischen Unterlagen sind nicht verbindlich, ausser ONTRONIX sichert deren Verbindlichkeit ausdrücklich und schriftlich zu.


3. Liefer- und Leistungsumfang

Für Umfang und Ausführung der Waren und Dienstleistungen ist die Auftragsbestätigung oder, wenn eine solche fehlt, das Angebot der ONTRONIX bestimmend, und falls auch dies nicht vorliegt, gilt der schriftliche Auftrag des Kunden. 

Änderungen durch ONTRONIX an der Auftragsbestätigung sind zulässig, solange die Funktion gegeben ist bzw. denselben Zweck erfüllt.

Grundsätzlich gilt: Der Umfang von Waren oder Dienstleistungen richtet sich nach den schriftlichen, übereinstimmenden Willensäusserungen der Vertragsparteien.


4. Preise

Die Preise verstehen sich, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, rein netto, ab Werk (EXW), in der angebotenen Währung, gemäss Incoterms ohne Mehrwertsteuer, Fracht, Porto und Verpackung.

Bei Auslandlieferungen sind allfällige Kosten und Abgaben, etwa für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Transit-, Einfuhr- und andere Bewilligungen, für Beurkundungen, Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle sowie sämtliche, mit solchen Kosten und Abgaben verbundenen administrativen Kosten vom Kunden zu tragen.


Preisaufschläge, grössere Kursschwankungen, erhöhte Zollgebühren und zusätzliche fiskalische Belastungen, die während der Vertragserfüllung eintreten, berechtigen ONTRONIX, Preisanpassungen vorzunehmen, die dem Kunden jedoch vorgängig mitgeteilt werden.

Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, hat der Käufer sämtliche Bankspesen zu übernehmen.


5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, rein netto, ohne jegliche Abzüge zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden.

Zahlungen dürfen vom Kunden weder bei Reklamationen noch bei anderen vorgebrachten Ansprüchen zurückbehalten oder ausgesetzt werden. Die Verrechnung allfälliger Gegenforderungen ist nicht zulässig.

Bei Zahlungsverzug behält sich ONTRONIX das Recht vor, weitere Warenlieferungen und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungen, auch wenn diese noch nicht fällig sind, einzustellen.

Werden ONTRONIX nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden negativ beeinflussen, ist ONTRONIX berechtigt, die Leistung nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.


6. Lieferfrist

Mit der Auftragsbestätigung oder anderen Vereinbarungen werden, sofern möglich, verbindliche Lieferfristen angegeben. Falls nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist erst, wenn sämtliche behördlichen Formalitäten wie Ausfuhr-, Transit-, Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen eingeholt und die bei Bestellung fälligen, zu erbringenden Zahlungen und Sicherheiten geleistet worden sind.

Nachträgliche Terminänderungen werden schriftlich mitgeteilt. Das Recht des Kunden, bei verspäteter Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern, wird ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.


7. Abnahme der Ware und Dienstleistung

Wurde kein Abnahmeverfahren vereinbart, prüft der Kunde die gelieferte Ware und Dienstleistung umgehend nach Erhalt auf ihre Vollständigkeit, Funktionalität und allfällige Transportschäden, spätestens innert 10 Tagen. Allfällige Mängel hat der Kunde sofort schriftlich anzuzeigen.

Trifft nach Erhalt der Ware oder Dienstleistung bei ONTRONIX keine schriftliche Meldung mit Angabe des konkreten Mangels ein, gilt die Lieferung als vom Kunden genehmigt.

Verdeckte Mängel, die bei einer ordentlichen Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, sind sofort nach Feststellung schriftlich anzuzeigen, jedoch spätestens innert 5 Tagen mit Angabe des konkreten Mangels.

Wurde ein Abnahmeverfahren vereinbart, führen die Parteien nach vorgängig festgelegten Kriterien eine gemeinsame Abnahmeprüfung durch. Ein Abnahmeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet.


8. Mängel

ONTRONIX gewährleistet die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt sowie die zugesicherten Eigenschaften und die entsprechende Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen.

Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind Fehler und Störungen, die ONTRONIX nicht zu verantworten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Störungen durch andere Maschinen und Anlagen, instabile Stromversorgungen, besondere klimatische Verhältnisse oder ungewöhnliche Umgebungseinflüsse.

 

Bei unerheblichen Mängeln, bei denen die Verwendung der Produkte und Dienstleistungen nicht beeinträchtigt ist, macht der Kunde keine Ansprüche geltend. Bei erheblichen Mängeln gewährt der Kunde ONTRONIX eine angemessene Nachfrist zur Behebung.


9. Auftragserfüllung

Ein Auftrag gilt als erfüllt, wenn die Ware oder Dienstleistung zum vereinbarten Liefertermin an den Spediteur oder Frachtführer übergeben worden ist, sofern keine abweichende, schriftliche Vereinbarung besteht. Fertigungs- und Reparaturaufträge gelten als erfüllt, sobald die in Auftrag gegebenen oder zur Reparatur übergebenen Waren gemäss den Spezifikationen des Kunden zum vereinbarten Termin hergestellt bzw. instand gesetzt worden sind.


Reparaturarbeiten gelten auch dann als erfüllt, wenn die Wiederherstellung eines funktionstüchtigen Zustands technisch nicht möglich ist, sofern ONTRONIX die erforderliche Sorgfalt angewendet hat und kein eigenes Verschulden vorliegt.

Entwicklungsaufträge gelten als erfüllt, wenn nach Freigabe der Funktionsmuster oder Prototypen durch den Kunden sowie nach Ausführung allfälliger Korrekturen, die endgültigen Muster oder Prototypen einschliesslich der zugehörigen Dokumentation zum vereinbarten Termin übergeben worden sind.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Übermittlung elektronischer Daten allfällige Übermittlungsfehler, unvollständige Übertragungen oder sonstige Unklarheiten bei ONTRONIX unverzüglich anzuzeigen.


10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von ONTRONIX.

Der Kunde ermächtigt ONTRONIX, den Eigentumsvorbehalt jederzeit im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister am Geschäftssitz des Kunden eintragen zu lassen und verpflichtet sich, die hierfür erforderliche Mitwirkung zu erbringen. 

Der Kunde ist verpflichtet, ONTRONIX unverzüglich schriftlich über alle Zugriffe Dritter, insbesondere über Zwangsvollstreckungsmassnahmen und sonstige Eingriffe in das Eigentum von ONTRONIX zu unterrichten.

Verhält sich der Kunde vertragswidrig, vor allem wenn er trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann ONTRONIX nach vorheriger, angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen und etwaige, daraus entstehende Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.


11. Gewährleistung

Die Gewährleistungs- und Verjährungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der Ware oder Leistungserbringung.

 

ONTRONIX garantiert, dass die erforderliche Sorgfaltspflicht angewendet wird und dass ihre Produkte und Dienstleistungen die vereinbarten Eigenschaften erfüllen. Die Gewährleistung umfasst die kostenlose Reparatur von Geräten, die aufgrund von Konstruktions-, Herstellungs- oder Materialfehlern defekt sind.

Erachtet ONTRONIX eine Reparatur zur Fehlerbehebung als nicht angemessen, steht es ihr frei, dem Kunden einen der Lieferung entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu liefern. Diese Gewährleistungsansprüche werden ausschließlich von der ONTRONIX in Münchwilen oder deren Vertriebs- und Servicepartnern erfüllt.


Für Resultate, die der Kunde mit unseren Waren und Dienstleistungen anstrebt, gibt ONTRONIX keine Gewährleistung, ausser für solche, die im Kaufvertrag explizit schriftlich vereinbart wurden.

Im Rahmen der Gewährleistung besteht kein Recht auf Erstattungen oder Preisnachlässe unserer gelieferten Ware oder Dienstleistung, auch keine Ansprüche auf Schadenersatz.

Werden nicht von ONTRONIX gelieferte Ersatzteile ohne Rücksprache verwendet, erlischt die Gewährleistung mit dem Datum ihrer Verwendung.

Bei unsachgemässer Installation, Verwendung, Bedienung oder nicht bestimmungsgemässer Verwendung sowie für Verschleissteile wie Wasser- und Luftfilter, Flüssigkeiten besteht kein Garantieanspruch.

Verbrauchsmaterialien fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht. Ihre Haltbarkeit und Gebrauchsdauer werden produktbezogen in den Spezifikationen geregelt.


12. Gewährleistung für Ersatzteile

Für reparierte oder ausgetauschte Ersatzteile beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Sofern die Gewährleistungsfrist der ursprünglich gelieferten Ware noch länger als 6 Monate dauert, erstreckt sich diese Frist auch auf die reparierten oder ausgetauschten Ersatzteile.


13. Immaterialgüterrechte

Alle Immaterialgüterrechte, einschliesslich Patent-, Design-, Urheber-, Marken-, Namens- und Firmenrechte, sowie Rechte an Produkten, Know-how und allen dem Kunden überlassenen technischen oder kommerziellen Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Schemata) verbleiben vollständig bei ONTRONIX. Soweit vertraglich nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden dem Kunden keinerlei Nutzungs- oder Weitergaberechte eingeräumt.


14. Sonstige Haftung

ONTRONIX haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für nachweisbaren Personen- und Sachschaden, der dem Kunden durch Verschulden der ONTRONIX entsteht.

Alle darüber hinausgehenden Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende, gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.

Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit zwingende, rechtliche Bestimmungen der Produkthaftpflicht dem nicht entgegenstehen.


15. Import- und Exportkontrollen, Sanktionen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Lieferungen den nationalen Import- und Exportkontrollbestimmungen unterliegen und ohne die jeweilige Einfuhr-, Ausfuhr- oder Wiederausfuhrbewilligung der zuständigen Behörden weder verkauft, übertragen noch für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden dürfen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche einschlägigen Vorschriften einzuhalten.

Der Kunde darf Waren von ONTRONIX weder direkt noch indirekt in ein Land verkaufen, ausführen oder wieder ausführen, wenn dies gegen von der zuständigen Behörde am Sitz von ONTRONIX erlassene Sanktionen verstossen würde.


16. Gültigkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 ONTRONIX behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen sowie weitere Regelungen, die das Verhältnis zwischen ONTRONIX und dem Kunden betreffen (z. B. Datenschutz, Nutzung der Website), jederzeit zu ändern oder neu einzuführen.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien befindet sich am Sitz der Firma ONTRONIX AG, unter Vorbehalt zwingender, abweichender Gerichtsstände. Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts.

 

Diese AGB gelten ab April 2026 bis auf Weiteres.